Demokratie lebt vom Mitmachen.

© Mika Baumeister

Warum deine Stimme zählt und wie du sie richtig abgibst

Viele Entscheidungen, die deinen Alltag prägen, werden auf kommunaler Ebene getroffen. Bei der Kommunalwahl entscheidest du mit, wie sich Griesheim und der Landkreis in den kommenden Jahren entwickeln.

Dieser Leitfaden gibt dir einen kompakten Überblick über die Kommunalwahl 2026 in Griesheim. Du erfährst, wer wählen darf, was gewählt wird und wie du deine Stimme abgeben kannst – im Wahllokal oder per Briefwahl.


Am Sonntag, 15. März 2026, finden in Griesheim die Kommunalwahl und die Wahl des Ausländerbeirats statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Personen, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind und
  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und
  • seit mindestens sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Griesheim haben.

Wenn du wahlberechtigt bist, erhältst du automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Der Versand erfolgt voraussichtlich zwischen 2. Februar und 22. Februar 2026.

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Ab dem 2. Februar 2026 kann auch ohne Wahlbenachrichtigung direkt im Rathaus gewählt werden.
Bitte bring dafür ein amtliches Ausweisdokument mit.

Wahl im Wahllokal oder per Briefwahl
Du kannst am Wahltag in einem der neun Wahllokale abstimmen oder deine Stimme vorab per Briefwahl abgeben.

Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils gültigen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Griesheim.

Wenn du am Wahltag verhindert bist oder lieber von zu Hause aus abstimmen möchtest, kannst du Briefwahl beantragen. Die Briefwahlunterlagen können ab dem 2. Februar 2026 beantragt werden – online, per Post oder persönlich im Rathaus.

Zum Online-Briefwahlantrag

Fristen beachten
Damit die Unterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden können, sollte der Antrag bis spätestens 10. März 2026 beim Wahlamt eingehen.

Wer danach Briefwahl beantragen möchte, kann dies persönlich im Wahlamt während der Öffnungszeiten tun und die Unterlagen direkt mitnehmen.

Damit deine Stimme sicher zählt

  • Beantrage die Briefwahl möglichst frühzeitig.
  • Sende die Unterlagen rechtzeitig zurück oder gib sie persönlich im Wahlamt ab.
  • Beachte alle Hinweise auf den Wahlunterlagen.

Maßgeblich sind die Fristen und Hinweise in der amtlichen Wahlbekanntmachung der Stadt Griesheim.

Bei der Kommunalwahl wird entschieden, welche politischen Vertreterinnen und Vertreter in den kommenden Jahren ehrenamtlich die Verantwortung für Griesheim und den Landkreis übernehmen. Alle Mandate werden ehrenamtlich ausgeübt.

Stadtverordnetenversammlung – Politik für Griesheim

Das höchste politische Gremium der Stadt Griesheim ist die Stadtverordnetenversammlung

Hier werden zentrale Entscheidungen für das Stadtleben getroffen, zum Beispiel zu:

  • Stadtentwicklung und Wohnen
  • Verkehr und Mobilität
  • Kitas, Schulen und Bildung
  • Klima- und Umweltschutz
  • Finanzen und Haushalt

Die gefassten Beschlüsse werden anschließend vom Magistrat umgesetzt.

Die Stadtverordnetenversammlung in Griesheim besteht aus 37 Sitzen, die im Rahmen der Kommunalwahl neu vergeben werden.

Kreistag – Entscheidungen für den Landkreis

Zusätzlich wird der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg gewählt. 

Er ist das politische Gremium des Landkreises und entscheidet über Themen, die viele Kommunen gemeinsam betreffen, darunter:

  • Schulen und Schulstandorte
  • öffentlicher Nahverkehr
  • Müllgebühren und Abfallwirtschaft
  • Gesundheit, Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Klima- und Umweltprojekte

Der neue Kreistag besteht aus 81 Mitgliedern. Auch dieses Mandat wird ehrenamtlich ausgeübt.

Ausländerbeirat

Ebenfalls gewählt wird der Ausländerbeirat der Stadt Griesheim. Er berät die kommunalen Gremien in allen Angelegenheiten, die die ausländische Bevölkerung der Stadt besonders betreffen, und vertritt deren Interessen gegenüber Politik und Verwaltung.

Wahlberechtigt sind ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, einschließlich Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind bei dieser Wahl nicht wahlberechtigt.

Auch die Mitglieder des Ausländerbeirats arbeiten ehrenamtlich.

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung stehen in Griesheim 37 Mandate zur Verfügung.
Entsprechend hat jede wahlberechtigte Person hat 37 Stimmen, die frei verteilt werden können.

Du hast mehrere Möglichkeiten:

Parteiliste wählen
Du kannst eine komplette Liste ankreuzen.
Zusätzlich kannst du einzelnen Personen auf dieser Liste Stimmen geben oder Namen streichen.

Kumulieren
Du kannst einzelnen Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben.

Panaschieren
Du kannst deine Stimmen auf Kandidierende verschiedener Parteien oder Listen verteilen.

Diese Möglichkeiten lassen sich kombinieren.
Wichtig ist nur: Insgesamt darfst du nicht mehr als 37 Stimmen vergeben, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

(Hinweis: Für den Kreistag gilt ein eigenes Stimmzettelsystem mit entsprechender Stimmenzahl.)

Zum Ausprobieren empfehlen wir einen Blick auf den interaktiven Musterstimmzettel.

Die Kommunalwahl entscheidet darüber, wie sich Griesheim und der Landkreis in den kommenden Jahren entwickeln.

Viele politische Entscheidungen, die unseren Alltag direkt betreffen, werden vor Ort getroffen:

  • Wohnen und Stadtentwicklung
  • Mobilität und Verkehr
  • Kitas und Schulen
  • Klima- und Umweltschutz
  • Verwendung öffentlicher Gelder

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter engagieren sich ehrenamtlich für ihre Stadt und ihren Landkreis.

Mit deiner Stimme entscheidest du mit, welche Prioritäten gesetzt werden und wie sich Griesheim weiterentwickelt.


Kommunalpolitik wirkt direkt – im Alltag, vor der Haustür, in Griesheim.
Geh wählen. Bring dich ein.

GEMEINSAM GEHT‘S.