… Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
- Die Stadtverordnetenversammlung und die Bevölkerung zeitnah über den Bedarf an Unterkünften für die übergangsweise und langfristige Unterbringung von Flüchtlingen in Griesheim zu informieren.
- Unter aktiver Einbeziehung der Bevölkerung nach Standorten und Möglichkeiten für die übergangsweise und langfristige Unterbringung von Flüchtlingen zusuchen.