Energetische Sanierung (AN 3, 07.06.2011)

 

[incl. Änderungsantrag in der Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2011]

… Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur systematischen energetischen Sanierung aller im städtischen Eigentum stehenden Wohngebäude zu erarbeiten. Die so genannten “Altengerechten Wohnungen” und das Haus Waldeck sollen enthalten sein.

Dieses Konzept soll der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung vorgelegt werden.

Über den Stand der Arbeiten an dem Konzept ist der SVV regelmäßig zu berichten.

Das Sanierungskonzept soll auf der Basis einer Überprüfung des städtischen Wohngebäudebestandes hinsichtlich seiner derzeitigen energetischen und sonstigen baulichen Qualität erstellt werden.

Zielmarke für die Planung und nachfolgende Durchführung der energetischen Sanierung der Gebäude soll die Unterschreitung der für jeweilige Neubauten derzeit gültigen EnEV um mindestens 30 v. H. sein; ebenso sollen die Anforderungen des “Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)” weitestgehend erfüllt werden.

Bei der Erarbeitung des Konzeptes sollen die Interessen der Mieter an bezahlbarem Wohnraum beachtet werden.

Das Konzept soll einen Maßnahmenplan enthalten, der die durchzuführenden Maßnahmen, nach sachlichen Prioritäten und mit dem für ihre jeweilige Umsetzung zu Verfügung zu stellenden Mittelbedarf auflistet und der eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahme und ihres Beitrages zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz enthält.

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Informationsmaterial:

–  “dena-Sanierungsstudie, Teil 1: Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierung im Mietwohnungsbestand, die im Rahmen des Projektes “Niedrigenergiehaus im Bestand” erstellt wurde.

Land Hessen  hier u. a. auch spezielle Informationen zu “Altbau”.

Die Hessische Wohngebäudetypologie, Arbeithilfe für Energieberater

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Antrags-Urfassung 07.06.2011

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird  beauftragt, ein Konzept zur systematischen energetischen Sanierung aller im städtischen Eigentum stehenden Wohngebäude zu erarbeiten. Ziel ist es, die Sanierungen zum Ende dieser Wahlperiode abzuschließen. Die so genannten “Altengerechten  Wohnungen” und das Haus Waldeck sollen enthalten sein.

Dieses Konzept soll der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung vorgelegt werden.

Über den Stand der Arbeiten an dem Konzept ist der SVV regelmäßig zu berichten.

Das Sanierungskonzept soll auf der Basis einer Überprüfung des städtischen Wohngebäudebestandes hinsichtlich seiner derzeitigen energetischen und sonstigen baulichen Qualität erstellt werden.

Zielmarke für die Planung und nachfolgende Durchführung der energetischen Sanierung der Gebäude soll die Unterschreitung der für jeweilige Neubauten derzeit gültigen EnEV um mindestens 30 v. H. sein; ebenso sollen die Anforderungen des “Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)” weitestgehend erfüllt werden.

Bei der Erarbeitung des Konzeptes sollen die Interessen der Mieter an bezahlbarem Wohnraum beachtet werden.

Das Konzept soll einen Maßnahmenplan enthalten, der die durchzuführenden Maßnahmen, nach sachlichen Prioritäten geordnet und mit dem für ihre jeweilige Umsetzung zur Verfügung zu stellenden Mittelbedarf auflistet und der eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahme und ihres Beitrages zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz enthält.

Begründung: erfolgt mündlich.

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