Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, eine neue Nutzungsvereinbarung mit dem Eigenbetrieb Haus Waldeck zu schließen und darin vereinbaren:
• Der Mietpreis für die Nutzung des Gebäudes erfolgt auf Basis der Kostenmiete für das Gebäude und soweit noch nicht abgeschrieben, für die bereitgestellte Ausstattung.
• Die nutzungsspezifische Gebäudeausstattung, notwendige Anpassungen und Änderungen ist Sache des Eigenbetriebes.
• Leistungen seitens der Stadt, die für den Eigenbetrieb erbracht werden, sind dem Eigenbetrieb in Rechnung zu stellen.
Begründung:
Nach Ablauf von fünf Jahren sind die 1998 überlassenen Ausstattungsgegenstände in das Eigentum des Eigenbetriebes Haus Waldeck über gegangen. Die Gebäudenutzung sollte künftig nicht mehr über die ortsübliche Miete für die Nutzfläche erfolgen, sondern ausschließlich auf Basis der jährlichen Kosten für das Gebäude, die bereitgestellte Ausstattung und die Leistungen.
Damit werden im Haushalt des Eigenbetriebes Haus Waldeck sämtliche Kosten vollständig abgebildet. Die Kostenermittlung über die ortsübliche Miete entfällt.