Vorab soll der Antrag in der gemeinsamen Sitzung aller Ausschüsse zum Haushalt nach der Beantwortung der Fragen der Fraktionen behandelt werden.
Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Gebühren für kostenpflichtige Amtshandlungen laut „Satzung über das Erheben von allgemeinen Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) für den Geltungsbereich der Stadt Griesheim (Verwaltungskostensatzung)“ werden so erhöht, dass sich die Einnahmen aus Gebühren um 5% erhöhen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.