Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Vorraussetzungen die neu zu errichtende Kindertagesstätte auf den städtischen Grundstücken an der Wilhelm-Leuschner-Straße östlich des Rathauses (ggf. auch unter Einbeziehung der bisherigen Parkierungsflächen) erstellt werden kann.
Begründung:
Nach dem Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte mit dem Nachtragshaushalt 2011, ist neben der inhaltlichen Ausrichtung und Ausstattung eine zeitnahe Standortsuche und -festlegung notwendig.
Obige Fläche sollte aus unserer Sicht aus folgenden Gründen in die Standortauswahl mit einbezogen werden:
* ausreichende Flächen befinden sich bereits in städtischem Besitz
* die zentrale Lage (im Zentrum/Innenstadt; Verbindung zu weiteren
Nutzungen/Angeboten)
* die verkehrsgünstige Lage und Erschließung (für alle Verkehrsmittel)
* die bisherige Bebauung und Nutzung der Grundstücke legt eine städtebauliche
Neuordnung nahe.