GRÜNE vermissen glasklare Aussagen zu Nachtflugverbot und Lärmreduzierung von Wirtschaftsminister Posch

(Pressemitteilung 11.04.2012)
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird mit Argusaugen darüber wachen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen auch umsetzt. Ein besonderes Augenmerk wird ebenfalls auf der Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger in den Nachtrandstunden und damit auf der in der Zeit von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr zugelassenen Anzahl von Flügen liegen.

„Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die CDU/FDP-Landesregierung im Zweifel auf Seiten der Luftverkehrswirtschaft und nicht auf der der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner auftaucht. Die Aussagen von Wirtschaftsminister Posch, aber auch die der CDU und FDP-Abgeordneten in der Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 05.04.2012 haben gezeigt, dass sie die Anzahl von durchschnittlich 133 Flügen in den Nachtrandstunden voll ausnutzen wollen. Unserer Auffassung nach ist dies die Obergrenze, die das Gericht gesetzt hat, es ist aber durchaus möglich darunter zu bleiben“, stellt Frank Kaufmann, flughafenpolitischer Sprecher der Fraktion, nach der Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses fest. „Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, das klären soll, wie eine weitere Lärmentlastung für die Bevölkerung ermöglicht werden kann“, unterstreicht Frank Kaufmann.

Jede Minute ein Flieger in den Nachtrandstunden, von denen sehr viele die Startbahn West nutzen werden – das stellt nach Auffassung der Griesheimer GRÜNEN für die Anwohner im Westen Griesheims ein unerträgliches und unzumutbares Maß an Lärmbelastung dar. Gemeinsam mit den Landes-GRÜNEN fordern sie daher ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. In der Bürgerversammlung am 28. März wurde darauf hingewiesen, dass bereits im November 2011 die für das Jahr 2016 prognostizierte Anzahl von Abflügen über die Startbahn West erreicht wurde.

Deshalb müssten nun schleunigst weitere Maßnahmen zur Lärmentlastung getroffen werden, angefangen von veränderten Flugrouten, An- und Abflugverfahren, höheren Gebühren für lautere Flugzeuge bis hin zu Betriebsbeschränkungen zur Lärmentlastung.

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