HH2013-13 zum Haushaltsplan 2013 – zweckgebundene Grundsteuer B Erhöhung, 03.12.2012

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
bitte nehmen Sie den folgenden Antrag zu den Beratungen des Haushalts auf die nächste Sitzung des HF und der nächsten Stadtverordnetenversammlung

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Grundsteuer B wird zum 1.1.2013 um 6 Punkte erhöht.

In die Haushaltssatzung unter §5 (S.12) wird folgender Hinweis aufgenommen:

“6 Punkte der Grundsteuer B sind für die grundhafte Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Mit jedem Haushalt wird überprüft, ob der Ansatz ausreichend ist.
Auf eine eigenständige Straßenbeitragssatzung wird verzichtet.“

Begründung:
Im Investitionspogramm für die Jahre 2013 bis 2015 sind folgende grundhafte Straßensanierungen eingeplant:

2013 Hahlgartenstraße   80.000€
2014 Zeppelinstraße   90.000€
2015 Jahnstraße   200.000€
  Summe 370.000€

davon über eine Straßenb.Satzung zu erlösen: 185.000€
über drei Jahre verteilt:   62.000€/Jahr

Grundsteuer B 2013 => 310 Punkte mit 3.320Mio€ => ein Punkt ist ca. 10.700€

Wir sind uns im klaren darüber, dass die Aufsichtsbehörde diesen Beschluss unter Umständen beanstanden wird. Im Vordergrund unserer Argumentation steht die Anforderung der Aufsichtsbehörde alle Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung auszuschöpfen. Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, für die grundhafte Sanierung von Straßen, Wegen und  Plätzen einen Anteil der Kosten von den direkten Anliegern zu erheben. Eine Straßenbeitragssatzung ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, mit der Folge, dass große Teile der zusätzlichen Einnahmen nicht ihrem eigentlichen Zwecke zugeführt werden können. Bei der von uns vorgeschlagenen Lösung ist der Verwaltungsaufwand minimal und dennoch transparent, was die Akzeptanz beim Bürger erhöht.

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