GRÜNE hoffen auf sachorientierte Zusammenarbeit mit neuem SPD-Vorsitzenden und laden zum Bürgergespräch in St. Stephan

(Pressemitteilung 06.02.2014)
Die Griesheimer GRÜNEN gratulieren Sebastian Schecker zu seiner Wahl zum Vorsitzenden des Griesheimer SPD Ortsvereins. Ein Generationenwechsel an der Spitze einer Organisation bietet nach Ansicht der GRÜNEN die Chance, eine Neuorientierung zu erreichen. Die Griesheimer GRÜNEN Fraktion verbindet mit den Glückwünschen die Hoffnung, dass es in Zukunft wieder leichter wird, sachorientiert und gemeinsam Lösungen für Griesheim zu finden, anstatt dem formalen Gegeneinander der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung, dass bislang maßgeblich von der SPD-Mehrheit bestimmt wird.
Andreas Tengicki, Fraktionsvorsitzender der Griesheimer GRÜNEN, bleibt angesichts der Äußerungen des stellvertretenen SPD-Vorsitzenden, Christian Bergemann, im Griesheimer Anzeiger vom 5. Februar skeptisch, ob diese Hoffnung erfüllt wird. “Warum unsere schriftliche Stellungnahme an die Verwaltung zum Bebauungsplan W26 (St. Stephan), wie von der Verwaltung erbeten und im zuständigen Ausschuss auch so vereinbart, pauschal als Quatsch und Hinterzimmerpolitik bezeichnet wird, ist mir ein Rätsel. Hinterzimmerpolitik können doch nur die betreiben, die aktuell Einfluss auf das Geschehen haben und Argumente weder mit uns, noch mit anderen austauschen”, so Tengicki.

Martin Tichy, für die GRÜNEN im Stadtplanungs- und Bauausschuss macht deutlich: “Um einen offenen Austausch für die Entwicklung von St. Stephan zu ermöglichen, haben wir in unserer Stellungnahme als ersten Schritt eine Bürgerversammlung vor Ort angeregt. Unabhängig davon laden wir als GRÜNE-Fraktion am Samstag den 15.2. um 14 Uhr am St. Stephans Platz zum offenen Bürgergespräch ein. Dabei werden wir nicht nur sämtliche veröffentlichen Pläne dabei haben, sondern selbstverständlich unsere Vorschläge vor Ort erläutern und zur Diskussion stellen.”

Zusatzinformation
Auf Grund aktueller Äußerungen zu unseren Anregungen für den Bebauungsplan St.
Stephan/W26 möchten wir auf folgende Punkte nochmals hinweisen:

  • Eine Überbauung des St-Stephan-Platz bzw. der Grünanlage mit Kinderspielplatz wird von uns nicht angeregt oder angestrebt.
  • Angeregt wird eine Neubebauung des westlichen und nördlichen Rand des Platzes, um den Platz städtebaulich zu fassen und Flächen für weitere Nutzungen und für die Versorgung der Bewohner zu schaffen (eine entsprechender Lageplan wurde vom Griesheimer Anzeiger in seiner Ausgabe vom 28.1.14 veröffentlicht)
  • Bei den zu überbauenden Flächen handelt es sich um das ehemalige Raiffeisengebäude (in städtischem Besitz) und verschiedene Gebäude nördlich des Hausweg (in privatem Besitz).
  • Für das ehemalige Raiffeisengebäude ist im Entwurf der Verwaltung eine zukünftige Bebauung mit einem (Wohn)Gebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen vorgesehen. Wir regen hier eine Bebauung mit 3 Vollgeschossen an, mit der Möglichkeit im Erdgeschoss Flächen für eine gewerbliche Nutzung (Laden, Bistro, Praxis, …) zu schaffen.
  • Für die Fläche nördlich des Hausweg ist im Entwurf eine verdichtete Wohnbebauung mit Wohngebäuden senkrecht zum Hausweg,  zwei Vollgeschossen und Tiefgarage vorgesehen, die die Grundstücke in der Tiefe komplett ausnutzt. Wir regen hier eine Bebauung mit 3 Vollgeschossen parallel zum Hausweg an, mit der Möglichkeit im Erdgeschoss Flächen für eine gewerbliche Nutzung (Laden, Bistro, Praxis, …) zu schaffen. Die Fläche würde dadurch in der Höhe stärker und in der Tiefe weniger stark ausgenutzt, was im rückwertigen Bereich Platz für mehr Frei- und Grünflächen schaffen könnte.
  • Eine Neubebauung mit bis zu drei Vollgeschossen an den Rändern des Platzes würde die Höhe und Dimensionen des vorhandenen Gebäudes am südlichen Rand des Platzes (gegenüber der Kirche) aufnehmen.

Stellungnahme der GRÜNEN vom 13.01.2014

An den Magistrat der Stadt Griesheim und
in Kopie an: Hauptamt, Stadtverordnetenvorsteher, Fraktionen, Hr. Keller, Frau Dr Naake

Betr: Neufassung BPlan „W26“
hier: Anregungen der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Winter,
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in der Sitzung des SPBA im November vereinbart nachfolgend unsere Anregungen für die weitere Bearbeitung der Neufassung des BPlan „W26“.

Vorbemerkung:
Der Bebauungsplan stammt noch aus der Zeit, als das Gebiet zu Darmstadt gehörte. Seine Grenzen orientieren sich deshalb nicht an Quartieren, deren Identität und Belangen, sondern an der ehemaligen Gemarkungsgrenze. Aus unserer Sicht handelt es sich im Planbereich des „W26“ um mindestens zwei Quartiere:

=> „St. Stephan“
(südwestlicher Teil des Plangebietes, südlich von Sterngasse und Nehringstraße)
Die Bebauung ist hier deutlich dichter und höher als im nördlichen Teil. Auch wenn die (früher) prägenden Hofreiten (Kombination aus Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude(n)) nur noch an einigen Stellen in ihrer ursprünglichen Form erhalten sind (z.B. Draustraße 1-16), ist die Kombination von Wohnen und Arbeiten auch heute noch an vielen Stellen sichtbar und vorhanden. Zentrum des Quartiers ist die Kirche „St. Stephan“ mit angeschlossenem Bürgerhaus, benachbartem Kindergarten und (Kinderspiel-)Platz.

=> „Zwischen Nehring- und Parsevalstraße“
(nördlicher Teil des Plangebietes)
Die Bebauung ist hier lockerer, und deutlich vom „Wohnen“ geprägt. Ein städtebauliches und kulturelles Zentrum fehlt, das Quartier und seine Bewohner orientieren sich in Richtung Wilhelm-Leuschner-Straße.

Wir halten es deshalb aus städtebaulichen und organisatorischen/praktischen Gründen weiterhin für sinnvoll, die Neufassung dazu zu nutzen, den ursprünglichen Plan an den „Grenzen“ der Quartiere zu trennen. Der zusätzliche Aufwand ist überschaubar. Die positiven Aspekte machen sich im Verfahren und langfristig bezahlt.

Unabhängig davon sollten aus unserer Sicht mit der Neufassung folgende Ziele verfolgt werden:

=> städtebauliche Ziele

  • Erarbeitung von Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine quartiersverträgliche, geregelte und nachvollziehbare (Neu-)Bebauung und Innenverdichtung, die den Charakter des (jeweiligen) Quartiers erhält und die Versiegelung begrenzt.
  • Entwicklung eines städtebaulichen Zentrums für „St. Stephan“.

=> weitere Ziele

  •  Ermöglichung von „Wohnen und Arbeiten“.
  • Schaffung von Voraussetzungen für eine optimale Nutzung solarer Energie.
  • Einen (oder zwei) transparente(n) Bebauungspläne, die verständlich und schlüssig für Bewohner, Planer und Verwaltung sind, die Arbeit vereinfachen und Grundlagen schaffen, die die Zahl von künftigen Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf ein absolutes Minimum reduzieren.
  • Eine frühzeitige und aktive Einbeziehung der Bewohner in die Erarbeitung des Bebauungsplanes.

Deshalb regen wir an, konkret folgende Punkte gegenüber dem uns übergebenen Entwurf zu überarbeiten, einzuarbeiten und zu präzisieren:

  •  (Neu-)Bebauung und Innenverdichtung
    +  Die Firstrichtung für die straßenseitige Bauung wird ohne Ausnahme parallel zum Straßenverlauf festgesetzt. Für die rückwertige Bebauung wird generell eine Firstrichtgung von Ost nach West festgesetzt. Abweichende Firstrichtungen genießen Bestandsschutz.
    Dadurch wird ein einheitliches Straßenbild gewahrt, die Grundstückausnutzung und Versiegelung begrenzt und die Voraussetzungen für eine optimale Nutzung solarer Energie für die überwiegende Zahl der Gebäude geschaffen.
    +  Die Anzahl der Wohneinheiten sollte auch bei den straßenseitigen Gebäuden (Leitziffern 1., 2. und 5.) begrenzt werden. Denkbar wäre eine Begrenzung auf max. 6 im Bereich „St. Stephan“ (ohne „Zentrum St. Stephan“ und die Donaustraße) und auf max. 4 im restl. Bereich (ohne nördl. Parsevalstraße -vorhandene höhere Nutzungen genießen Bestandsschutz). Klein- und Kleinstwohnungen und entsprechende Versiegelung durch Stellplätze wie z.B in der Draustraße 45 (16WE) könnten so vermieden werden.
    +  Auf die vielen zusätzlichen Pflanzgebote auf privaten Grundstücken kann verzichtet werden ggf. könnten diese sogar kontraproduktiv für vorhandene Grünflächen sein. Priorität bei der Gestaltung der Freiflächen hat der Erhalt von möglichst zusammenhängenden Grünflächen (50% Regelung in der Vorgartenzone und die 60% Regelung für den Innenbereich). Für den Fall, dass diese im Einzelfall nicht umgesetzt werden (können), sind bereits entsprechende (Ersatz)Pflanzgebote in den textlichen Festsetzungen verankert. Auf Pflanzgebote entlang dem Südring sollte generell verzichtet werden.
    +  Flache und flach geneigte Dächer von Nebengebäuden sind extensiv zu begrünen (Übernahme aus Gestaltungssatzung und nicht „nur“ eine „Empfehlung“ wie in Absatz 26. formuliert)
  •  städtebauliches Zentrum St. Stephan

    +  Der (Kinderspiel-)Platz sollte durch eine dreiseitige dreigeschossige Bebauung städtebaulich gefasst werden. (mit flach geneigten Dächern und Firsten parallel zu den Straßen- bzw. Platzkanten – im vorliegenden Entwurf geplant max. II + Dachgeschoss und Gebäude an der nördlichen Platzkante giebelständig)
    +  In der Neubebauung des städtischen Grundstückes (eh. Raiffeisengebäude) und entlang der nördlichen Platzkante sollten im Erdgeschoss Flächen für gewerbliche Nutzungen, Läden und Bistro/Gastronomie geschaffen werden (können).
    +  Durch die Veräußerung des ehemaligen Raiffeisengebäudes könnten die finanziellen Mittel für eine Umgestaltung des Platzes, seiner Ränder sowie für einen Ersatz der Lagerräume für die Vereine erwirtschaftet werden.

  •  „Wohnen und Arbeiten“
    Die Kombination von „Wohnen und Arbeiten“ sollte generell ermöglicht und gefördert werden, besonders für das Quartier „St Stephan“ war und ist es zum Teil heute noch ein prägendes Element. Deshalb sollte bis auf die allgemeinen Wohngebiete mit der Leitkennziffer „1.“ für die Gebiete mit den Leitziffern „2.“; „3.“ und „4.“ die Regelungen zur Leitziffer „2.“ gelten. Mit der gleichzeitigen – aus unserer Sicht vertretbaren – Festlegung einer einheitlichen Bauform „O EH/DH“ könnten so die Ziffern 3.1; 3.2 3.3 und 4.1 für eine rückwärtige Bebauung zusammengefasst werden.
    Für den Bereich 6.1. sollte analog darauf verzichtet werden die landwirtschaftliche Betätigung nur noch auf den Bestandsschutz zu reduzieren (deshalb schlagen wir vor, den Einschub „soweit im Bestand vorhanden, sind zulässig:“ zu streichen)
  •  Verständliche Bebauungspläne – Reduzierung von Ausnahmen und (Verwaltungs-)Arbeit
    Die Festsetzung von zwei quartiersbezogen Bebauungsplänen mit quartiersbezogenen Bezeichnungen erleichtert die Orientierung und Identifikation.
    Die Reduzierung der Kennziffern und eindeutige Festlegungen ohne Ausnahmen bereits im BPlan selber (z.B. „Firstrichtung“), erhöht die Akzeptanz und stärkt die Festsetzungen in Bebauungsplänen gegenüber Änderungs- und Ausnahmewünschen („aber in Kennziffer X.X/ an der Stelle Y.Y wäre dies zulässig“)
    Die Regelungen der bisherigen Gestaltungssatzungen sind weitestgehend in die textlichen Festsetzungen übernommen worden und sollten deshalb mit dem Satzungsbeschluss aufgehoben werden.
  •  Bürgerbeteiligung
    Die Neufassung wird von uns als Chance für die betroffenen Quartiere gesehen. Um diese Chancen zu nutzen ist es erforderlich die Bewohner aktiv und frühzeitig ein zu beziehen. Deshalb schlagen wir als ersten Schritt die Durchführung einer Bürgerversammlung vor Ort und vor der Beschlussfassung über die Offenlage vor.

Nach der intensiven Befassung mit dem Bebauungsplan, haben wir auch noch einmal das Thema Südring beleuchtet und kommen aus unserer Sicht zu folgendem Ergebnis:

  • Eine Ausklammerung des Südring im Abschnittes vom Ulmenweg bis zum Platz St. Stephan aus dem BPlan ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll und nicht notwendig.
    Die Linienführung und Lage ist in diesem Abschnitt unstrittig.
    Die jetzige Situation ist für Fußgänger (und Radfahrer) unbefriedigend und teilweise gefährlich.
    + Für Anwohner und (gewerblich/landwirtschaftliche) Anlieger führt die jetzige Situation zu ständigen Querelen und Streitigkeiten.
    +  Die Stadt muss eine nicht endgültig hergestellte Straße unterhalten und überwachen.

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