(Pressemitteilung 27.08.2014)
Der Magistrat hat nach der letzten Stadtverordnetenversammlung zur nicht öffentlichen Sitzung über das Baugebiet Südwest eingeladen. Die Fraktionen waren aufgefordert, im Nachgang dieser Sitzung eine Stellungnahme abzugeben. Wir sind der Ansicht, dass über Bauleitplanung in Griesheim öffentlich verhandelt werden muss, wie es auch die HGO vorschreibt.
Hier die Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die mit diesem Inhalt an die Stadt Griesheim gesandt wurde zu den in nicht öffentlicher Sitzung am 28.7.14 vorgetragenen Punkten einer möglichen 5ten Änderung des Bebauungsplanes 102 “Wohngebiet Südwest”:
Die Konzeption und Planung für das Baugebiet Südwest wurde von uns von Anfang an aus städtebaulichen Gründen abgelehnt. Für uns zentrale städtebauliche Ziele für eine sozial und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung wurden konsequent abgelehnt:
o Schaffung attraktiver öffentlicher und privater Freiflächen, Vermeidung von „Stellplatzwüsten“ auf Erschließungsstraßen und vor Reihenhäusern
o Vorrang für eine flächenschonende und verdichtete Wohnbebauung
o Konsequente Ausrichtung der Gebäude zur Nutzung von Solarenergie, Solarthermie und passiver Wärmenutzung
o Vorsorge für eine Wohnbebauung in der lärmbelasteten Abflugschneise der Startbahn West („Siedlungsbeschränkungsgebiet“)
o Schaffung von Wohnraum für alle Einkommensgruppen
o Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Kosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Der Aufstellungsbeschluss der 3.ten Änderung war aus unserer Sicht die letzte Möglichkeit einer Korrektur städtebaulicher und offensichtlich gravierender handwerklicher Mängel. Diese wurde bewusst nicht genutzt. Eine gründliche Überprüfung rechtzeitig vor der Umlegung hätte der Stadt und den Eigentümern Rechts- und Planungssicherheit gebracht und viel Ärger und Arbeit vermeiden können.
Eine – unmittelbar auf die Umlegung folgende – zum Teil deutlich erhöhte Ausnutzung von einigen Grundstücken gegenüber den bisherigen Festsetzungen stellt eine deutliche Wertsteigerung – und damit finanzielle Bevorteilung Einzelner – dar. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und im Interesse des Griesheimer Gemeinwesens – das mit dem notwendigen Flächenankauf für die Infrastruktur, die Verlegung der Hauptwasserleitung und die Bereitstellung der Ausgleichsmaßnahmen bereits mehrere Millionen Euro aufbringt – können wir solche Änderungen nicht mittragen.
Aus unserer Sicht lässt sich aus der Größe des Baufensters kein Anspruch auf eine maximal zu überbauende Grundfläche ableiten. Das Baufenster stellt für uns die Fläche dar, innerhalb derer die planerischen Vorgaben des Bebauungsplanes vom Bauherren umgesetzt werden müssen. Das Baufenster ermöglicht eine individuelle Gestaltung im Rahmen der planerischen Vorgaben. Eine Anpassung der planerischen Vorgaben für eine generell maximal mögliche Ausnutzung der Baufensters lehnen wir ab.
Mittragen können wir die Korrektur von offensichtlichen Fehlern in der zeichnerischen Darstellung, von unklaren, bzw. nicht definierten Begriffen, ebenso eindeutig formulierte Konkretisierungen, um städtebauliche Ziele der Stadt abzusichern. Reihenhausbreiten kleiner als 6m sind durch eindeutige und allgemeingültig Formulierungen zu verhindern und nicht unter die„Zustimmung der Stadt zu stellen“.
Eine Präsentation und Aussprache zu weiteren Änderungen des Bebauungsplanes Südwest erfolgte – aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen – in nicht öffentlicher Sitzung. Den Versuch, eine öffentliche Diskussion über städtebauliche Ziele durch eine „Abstimmung“ per Exceltabelle (Möglichkeit Ja oder Nein) zu ersetzen, lehnen wir ab. Wir geben deshalb eine schriftliche, öffentliche Stellungnahme ab.
Wir sehen uns erneut in unserer Auffassung bestätigt, dass das Baugebiet Südwest mit gravierenden städtebaulichen und handwerklichen Fehlern behaftet ist. Diese werden sich auch durch diese und sicherlich noch folgende Änderungen nicht mehr beheben lassen. Wir würden es begrüßen, wenn Verwaltung und Stadtverordnetenversammlung deshalb in Zukunft den Versuch unternehmen würden, Projekte von kommunaler Bedeutung in einem öffentlichen Prozess unter frühzeitiger Einbeziehung aller Vorschläge umzusetzen.