[07.02.2019] Dem Vorschlag der GRÜNEN, dass Vorkaufsrecht zu nutzen, um erforderliche Flächen zum Ausgleich für Eingriffe durch Baumaßnahmen zu gewinnen wurde nicht gefolgt.
Die GRÜNEN wollten die Gelegenheit nutzen, dass im Sinne ihres Antrages “AG-2018-0070: Stand der Umsetzung und Pflege der städtischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft” vom 08.08.2018″, notwendige Maßnahmen seitens der Stadt auch umgesetzt werden. [Antragstext]
In der Stadtverordnetenversammlung am 7. Februar 2019 wurde unter TOP 14 “Stadt Griesheim, Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts für die landwirtschaftlichen Grundstücke Flur 23 Nr. 373 und 374.” behandelt.
Zur Beratung des Wirtschafts- und Finanzausschusses am 24.01.2019 findet sich in der öffentlichen Niederschrift folgender Hinweis,
TOP 11: “… Herr Bürgermeister Krebs-Wetzl erläutert kurz die Vorlage und verweist auf die Entstehung der Vorkaufsrechtsatzung im Zusammenhang mit der Entstehung des Westrings. Ein Zugriff auf diese beiden landwirtschaftlichen Flächen ist rechtlich nicht möglich, da sie im Bebauungsplan Nr. 102 „Wohngebiet Südwest“ als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind. …”
Quelle: https://sessionnet.krz.de/griesheim/bi/getfile.asp?id=14768&type=do&
Um welche Flächen geht es?
Lage der Flächen, markiert im Ausschnitt aus der Zeichnung zum BPlan “Westring”. Quelle: http://gmsc.ladadi.de/dok/bp/bas_107911601z.pdf