Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Begrenzung des Personalkostenzuwachses auf 1% jährlich
2015 |
2015 |
2016 Entwurf |
2016 |
2017 Entwurf |
2017 |
2018 Entwurf |
2018 |
17.977 |
17.800 |
18.337 |
17.978 |
18.704 |
18.158 |
19.077 |
18.340 |
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+360 |
+178 |
+367 |
+18 |
+373 |
+182 |
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+2% |
+1% |
+2% |
+1% |
+2% |
+1% |
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Differenz: |
737 |
(alle Beträge in 1.000 Euro)
Zur Erreichung dieses Zieles schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
1) Reduzierung der Besetzung der Kasse in den städtischen Bädern.
Die Kasse in den städtischen Bädern wird generell nur an einem festen Wochentag geöff-
net. Zu den übrigen Zeiten steht den Besuchern der Kassenautomat zur Verfügung (wie
bis zur Wiedereröffnung des Hallenbades dort üblich). Im Freibad kann darüber hinaus an
Tagen mit zu erwartendem hohen Besucheraufkommen die Kasse geöffnet werden. Die
Besetzung sollte mit vorhandenem städtischem Personal erfolgen – auch aus anderen
Ämtern/Abteilungen, und nur im äußersten Notfall mit Aushilfs- oder Leiharbeitskräften.
2) Reduzierung der Öffnungszeiten der städtischen Ämter (Rathaus) und des Bauhof.
Das Rathaus wird an ein ggf. zwei Vormittagen in der Woche für den Publikumsverkehr
geschlossen. Die Öffnungszeiten des Bauhofes werden weiter reduziert, indem an einem
ggf. zwei Tagen der Bauhof generell geschlossen bleibt. In den Bereichen, die fast aus-
schließlich mit Publikumsverkehr befasst sind, werden die Stellen, bzw. Stellenanteile, mit
entsprechenden kw-Vermerken versehen.
Um den Bürgern einen möglichst direkten Zugang zu „ihrem Sachbearbeiter“ zu ermögli-
chen und gleichzeitig ein effektiveres und konzentrierteres Arbeiten zu ermöglichen, regen
wir an, die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen zu verbessern und auszubauen.
3) Begrenzung der Kosten für den Friedhof.
Der Friedhof ist eine kostenrechnende Einrichtung, dennoch ist es Aufgabe der Stadt,
auch hier die Kosten und damit die Gebühren für die Bürger zu begrenzen. Deshalb
schlagen wir vor, im Bereich des Friedhof eine halbe Stelle (30.000€) zu streichen, und
die Standards für die Grünpflege und Pflege des Friedhofumfeldes entsprechend zu redu-
zieren.
4) Begleitung und Beförderung der eingeleiteten Maßnahmen zur Überprüfung und
Steigerung der Effektivität – Wiederbesetzungssperre bis zu 12 Monate.
Um die Maßnahmen zur Überprüfung und Steigerung der Effektivität zu intensivieren, und
um sicher zu stellen, dass der Konsolidierungspfad eingehalten wird, wird eine generelle
Wiederbesetzungssperre von 9 Monaten beschlossen. Entsprechend dem Stand der Kon-
solidierung wird sie bis auf 12 Monate ausgedehnt. Für den Bereich der Kindertagesstät-
ten wird die Wiederbesetzungssperre auf 2 Monate verkürzt.
5) Erhalt von freiwilligen Leistungen für die städtischen Mitarbeiter.
Die Konsolidierung des Haushaltes erfordert von den städtischen Beschäftigten viele Zu-
geständnisse. Die Arbeitsdichte wird sich erhöhen, die Aufgabenbereiche für jeden Einzel-
nen werden sich erweitern, die Arbeitszeiten werden flexibler gestaltet. Damit verbunden
sind finanzielle Einsparungen für den Haushalt. Aus diesem Grund sollte auf die Strei-
chung von sozialen Leistungen, die keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den
Haushalt haben, verzichtet werden (also: Beibehalten des Betriebsausfluges und des vor-
zeitigen Arbeitsendes an Faschingsdienstag).
Begründung:
Die Personal- und Versorgungskosten machen mit fast 18Mio€ über 50% der Ausgaben aus,
die die Stadt selbst beeinflussen kann. Eine Haushaltskonsolidierung, die eine Begrenzung
der Ausgaben beinhaltet, ist ohne Einschnitte im Personalbereich nicht realisierbar.