Begrenzung der Personalausgaben (HH2015-2, 24.11.2014) 24. November 20148. Februar 2016 Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Begrenzung des Personalkostenzuwachses auf 1% jährlich 2015 Entwurf 2015 neu 2016 Entwurf 2016 neu 2017 Entwurf 2017 neu 2018 Entwurf 2018 neu 17.977 17.800 18.337 17.978 18.704 18.158 19.077 18.340 +360 +178 +367 +18 +373 +182 +2% +1% +2% +1% +2% +1% Differenz: 737 (alle Beträge in 1.000 Euro) Zur Erreichung dieses Zieles schlagen wir folgende Maßnahmen vor: 1) Reduzierung der Besetzung der Kasse in den städtischen Bädern. Die Kasse in den städtischen Bädern wird generell nur an einem festen Wochentag geöff- net. Zu den übrigen Zeiten steht den Besuchern der Kassenautomat zur Verfügung (wie bis zur Wiedereröffnung des Hallenbades dort üblich). Im Freibad kann darüber hinaus an Tagen mit zu erwartendem hohen Besucheraufkommen die Kasse geöffnet werden. Die Besetzung sollte mit vorhandenem städtischem Personal erfolgen – auch aus anderen Ämtern/Abteilungen, und nur im äußersten Notfall mit Aushilfs- oder Leiharbeitskräften. 2) Reduzierung der Öffnungszeiten der städtischen Ämter (Rathaus) und des Bauhof. Das Rathaus wird an ein ggf. zwei Vormittagen in der Woche für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Öffnungszeiten des Bauhofes werden weiter reduziert, indem an einem ggf. zwei Tagen der Bauhof generell geschlossen bleibt. In den Bereichen, die fast aus- schließlich mit Publikumsverkehr befasst sind, werden die Stellen, bzw. Stellenanteile, mit entsprechenden kw-Vermerken versehen. Um den Bürgern einen möglichst direkten Zugang zu „ihrem Sachbearbeiter“ zu ermögli- chen und gleichzeitig ein effektiveres und konzentrierteres Arbeiten zu ermöglichen, regen wir an, die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen zu verbessern und auszubauen. 3) Begrenzung der Kosten für den Friedhof. Der Friedhof ist eine kostenrechnende Einrichtung, dennoch ist es Aufgabe der Stadt, auch hier die Kosten und damit die Gebühren für die Bürger zu begrenzen. Deshalb schlagen wir vor, im Bereich des Friedhof eine halbe Stelle (30.000€) zu streichen, und die Standards für die Grünpflege und Pflege des Friedhofumfeldes entsprechend zu redu- zieren. 4) Begleitung und Beförderung der eingeleiteten Maßnahmen zur Überprüfung und Steigerung der Effektivität – Wiederbesetzungssperre bis zu 12 Monate. Um die Maßnahmen zur Überprüfung und Steigerung der Effektivität zu intensivieren, und um sicher zu stellen, dass der Konsolidierungspfad eingehalten wird, wird eine generelle Wiederbesetzungssperre von 9 Monaten beschlossen. Entsprechend dem Stand der Kon- solidierung wird sie bis auf 12 Monate ausgedehnt. Für den Bereich der Kindertagesstät- ten wird die Wiederbesetzungssperre auf 2 Monate verkürzt. 5) Erhalt von freiwilligen Leistungen für die städtischen Mitarbeiter. Die Konsolidierung des Haushaltes erfordert von den städtischen Beschäftigten viele Zu- geständnisse. Die Arbeitsdichte wird sich erhöhen, die Aufgabenbereiche für jeden Einzel- nen werden sich erweitern, die Arbeitszeiten werden flexibler gestaltet. Damit verbunden sind finanzielle Einsparungen für den Haushalt. Aus diesem Grund sollte auf die Strei- chung von sozialen Leistungen, die keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt haben, verzichtet werden (also: Beibehalten des Betriebsausfluges und des vor- zeitigen Arbeitsendes an Faschingsdienstag). Begründung: Die Personal- und Versorgungskosten machen mit fast 18Mio€ über 50% der Ausgaben aus, die die Stadt selbst beeinflussen kann. Eine Haushaltskonsolidierung, die eine Begrenzung der Ausgaben beinhaltet, ist ohne Einschnitte im Personalbereich nicht realisierbar.
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