Veräußerung Liegenschaften und Einstieg Sanierung Sozialwohnungen (HH2015-4, 24.11.2014)

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Veräußerung städtischer Liegenschaften zum Erhalt der städtischen (Sozial-)Wohnungen.

Die städtischen (Sozial)Wohnungen sollen als günstiger Wohnraum erhalten werden. Dies ist
nur gewährleistet, wenn der weitere Substanzverlust gestoppt werden kann, und dazu ein
Einstieg in eine grundhafte Sanierung (=Investition) erfolgt.

Als Einstieg erfolgt die Einstellung von Investitionsmitteln in Höhe von 100.000€ in 2015 und
1 Mio€ in 2016 zur planerischen Vorbereitung und nachfolgenden Umsetzung einer grund-
haften Sanierung eines städtischen Gebäudes mit Sozialwohnungen.

Zur Finanzierung dieser und anderer Investitionen stehen keine Mittel (Überschüsse) aus
dem Ergebnishaushalt zur Verfügung, an einer Veräußerung städtischer Liegenschaften
führt damit im Moment kein Weg vorbei.

Dabei gilt für die Veräußerung folgende Rangliste:
1) ungenutzte Grundstücke und Liegenschaften,
die zur Verwirklichung städtebaulicher Maßnahmen oder zur Erfüllung sonstiger städti-
scher Pflichtaufgaben nicht erforderlich sind.
2) gewerblich genutzte Gebäude und Liegenschaften
3) Einzelwohnhäuser und Wohnungen (nicht gefördert)
4) Wohnhäuser (nicht gefördert)
5) Sozialwohnungen

Begründung:
Auf Grund der finanziellen Situation sind Investitionen in freiwillige Leistungen bis zur Konso-
lidierung des Haushaltes nicht genehmigungsfähig. Bei den Sozialwohnungen stellt sich aus
unserer Sicht die Situation etwas differenzierter dar: Auf Grund der Zweckbindung sind diese
Gebäude vermutlich nur mit einem erheblichen Wertverlust (unter Buchwert) zu veräußern,
gleichzeitig ist der Ertrag (noch) größer als der Aufwand. Eine Veräußerung nach den Vorga-
ben der Aufsicht scheint deshalb eigentlich nicht zulässig.

 

Sollte diese Ansicht von der Aufsicht abgelehnt werden, wird der Magistrat unmittelbar damit
beauftragt, für die Übertragung der städtischen Sozialwohnungen einen Partner zu finden.
Eine Veräußerung städtischer Wohnungen nur um damit überwiegend die drastisch gestie-
genen – nicht durch Erschließungsbeiträge gedeckten – Kosten für die Abwasserbeseitigung
im Baugebiet SüdWest zu decken, wird von uns abgelehnt.

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