Aufnahme einer innerstädtischen Buslinie in den Nahverkehrsplan (11.03.2015)

Gemeinsamer Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion

Aufnahme einer innerstädtischen Buslinie in den Nahverkehrsplan

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
bitte nehmen Sie diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung.

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, mit der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) in Verhandlung zu treten, mit dem Ziel, dass eine innerstädtische Buslinie für Griesheim im nächsten Nahverkehrsplan aufgenommen wird.

Begründung:
Mit der Ausdehnung der Gewerbe- und Siedlungsflächen im Norden, Süden und Westen Griesheims ist die für Mittelzentren zu Grunde gelegte Erschließungsqualität von 300 Metern allein durch die Straßenbahntrasse nicht mehr möglich. Eine zusätzliche innerstädtische Buslinie sehen wir als erforderlich an. Das Anrufsammeltaxi sollte nach Betriebsaufnahme der Buslinie entfallen.

Bei der anstehenden Fortschreibung des jetzigen Nahverkehrsplans 2011-2016 ist der zusätzliche Bedarf für die innerstädtische Buslinie in Griesheim aufzunehmen.


Zusätzliche Informationen der Redaktion vom 23.03.2015:

Nahverkehrsplan der DADINA http://www.dadina.de/nc/projekte/abgeschlossene-projekte/nahverkehrsplan-2011-2016.html?sword_list[0]=nahverkehrsplan

Satzung der DADINA _upload/Dokumente/2014/Gremien/DADINA-Satzung_red._Version_1.1.2014.pdf

Energie- und CO2-Bilanzierung der Stadt Griesheim, 02.2015″ (steht nicht als download zur Verfügung)

Hessen, ÖPNV-Gesetz http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/6_verkehr/60-37-OEPNVG/OEPNVG.htm

Hessische Städtetag am 06.11.2014 zur KFA-Neuordnung 2016 eine Übersicht „Einschätzung der Anteile für pflichtige und freiwillige Aufgaben in Hessen“ (steht nicht als download zur Verfügung)

Die Bereitstellung des ÖPNV ist staatliche Daseinsvorsorge und damit Teil der Infrastruktur

Was wir in Griesheim mit der Entwicklung der Bau- und Gewerbegebieten wie selbstverständlich anpassen ist die Infrastruktur für Wasser, Strom, Abwasser, Pumpwerke, Kläranlage, Fahrstraßen, öffentliche Stellplätze, Kindertagesstätten und Schulen. Nur für den öffentlichen Personennahverkehr gilt das bislang nicht.

ÖPNV-Gesetz des Landes Hessen
In Auszügen:

§3 Ziele: Das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ist leistungsfähig und effizient zu gestalten.

§4 Allgemeine Anforderungen, (4): Für den Zugang und die Angebotsnutzung sind einheitliche Normen mindestens verbundweit festzulegen.

§ 5 Aufgabenträger, (1) Aufgabenträger sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern. Sie nehmen die Aufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe wahr.

§ 13 Integrierte Verkehrs- und Siedlungsplanung: Regionalplanung und kommunale Bauleitplanung haben die Erfordernisse der Nahverkehrsplanung zu berücksichtigen; die Wechselwirkungen zwischen Siedlungsstrukturen und Bebauungsdichten sowie Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrssystemen sind im Rahmen dieser Planungen abzuwägen.

§ 14 Nahverkehrspläne, (1): Zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs werden regionale und lokale Nahverkehrspläne aufgestellt. … Kreisangehörige Aufgabenträger und der Landkreis, dem sie angehören, sollen einen gemeinsamen Nahverkehrsplan aufstellen.

Für wen ist ÖPNV eine Pflichtaufgabe?

Der Hessische Städtetag hat am 06.11.2014 zum KFA-Neuordnung 2016 hierzu eine Übersicht verteilt „Einschätzung der Anteile für pflichtige und freiwillige Aufgaben in Hessen“. Danach sind für die Landkreise die Ausgaben für Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV zu 98% Pflichtaufgabe. Das entspricht auch §5 des ÖPNV-Gesetzes.

Die SPD Griesheim sieht das durch die Brille „§3 der DADINA-Satzung“: „Soweit nichts anderes vereinbart wird, bleiben die Stadtverkehre in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden…“. Und da ÖPNV nur für die Kreise eine Pflichtaufgabe ist, brauche Griesheim nichts zu tun. Dabei geht damit natürlich auch die Verpflichtung auf die Kommune über, sich um den örtlichen ÖPNV zu kümmern.

Was geschieht derzeit in Griesheim?

– Im Norden entstehen eine neue Kindertagesstätte und eine große Unterkunft für Flüchtlinge,
– mit dem Baugebiet Süd-West entsteht weit ab von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs neue Wohnbebauung.
– Und die Versorgung mit dem Anruf-Sammeltaxi wird zeitlich weiter eingeschränkt und verteuert.

Nahverkehrsplan 2011-2016

  • Im Hinblick auf die Aussage im Nahverkehrsplan 2011-2016 der DADINA:
    „… Ziel ist die Erweiterung des ÖPNV-Angebotes im Sinne der Empfehlungen des:
    „Kommunale ÖV-Angebote wie Rufbusse und AST-System sollen sich perspektivisch voll in den ÖV integrieren.“ ist es jetzt Zeit, aktiv zu werden.
  • Zudem ist die geforderte Erschließungsqualität mit einem Haltestelleneinzugsbereich von 300 Metern, insbesondere für die nördlich und südlich der Wilhelm-Leuschner-Str. gelegenen Wohn- und Gewerbeflächen nicht erreicht. Deshalb benötigt Griesheim eine zusätzliche innerstädtische Buslinie.
  • Auch wenn gemäß Satzung der DADINA [§ 3 Aufgaben, Befugnisse (2)] gilt:
    „Soweit nichts anderes vereinbart wird, bleiben die Stadtverkehre in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden … Die Mitglieder des Verbandes stimmen die von ihnen veranlassten Stadtverkehre mit dem Ziel einer Integration in den lokalen ÖPNV mit dem Verband ab.
    … (5) Für das Gebiet seiner Mitglieder soll der Verband eine ÖPNV-Erschließung und Bedienung durch Linienverkehre nach einheitlichen und verkehrswirtschaftlichen Grundsätzen sichern. Hierzu ist ein gemeinsamer Nahverkehrsplan aufzustellen und fortzuschreiben. …“

    Es ist wichtig frühzeitig die DADINA einzubinden, damit auch die Entwicklung und Führung der ortsübergreifenden Linien angemessen berücksichtigt wird. Siehe hierzu auch den Hinweis im Nahverkehrsplan unter „Handlungsfelder für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes und der Infrastruktur“: „… Prüfung zusätzlicher tangentialer Verkehre in der Stadt Darmstadt und im Landkreis, die Ziele außerhalb des Innenstadtbereiches von Darmstadt untereinander auf direktem Wege und mit kurzen Fahrzeiten verbinden …“
    Für Griesheim sind das die fehlenden Verbindungen zu den Nachbarorten Büttelborn und Pfungstadt.

Auch aus Gründen des Umweltschutzes müssen wir unsere ÖPNV-Versorgung verbessern!

  • Im “Energie- und CO2-Bilanzierung der Stadt Griesheim, 02.2015” findet sich die Aussage: “Der Anteil des Verkehrs am Kohlendioxidausstoß ist nicht zu verkennen (ca. 20%, bundesweit 2007).“ Dabei ergibt sich mit den Griesheimer Zahlen ein Anteil von 50%!
    Dort vorgeschlagen: „… Zur Umsetzung des Auftrages aus dem Klimaschutzkonzept soll daher in diesem Bereich die Öffentlichkeitsarbeit und Beratung intensiviert werden mit dem Ziel, auch hier private Initiativen anzustoßen.”
    Das reicht nicht aus! Um hier eine Umkehr der Entwicklung einzuleiten, braucht es auch angemessene Infrastruktur, also einen leistungsfähigen Öffentlichen-Personen-Nahverkehr.

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