Die zentralen Fragen aus unserer Sicht sind:
1.) Welche Termine sind verbindlich, und
2.) Warum wird von welcher Seite so kurz vor der Wahl Druck aufgebaut?
Zur Beantwortung der ersten Frage hilft ein Blick in die “Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)”, dort heisst es unter Punkt 6:
“Fristen zur Ausübung der Erstzugriffsoption
Die Option auf einen Erstzugriff verfällt, wenn die Verkaufsverhandlungen nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Wertermittlungsergebnisses zur notariellen Beurkundung eines (mindestens für die Gebietskörperschaft bindenden) Grundstückskaufvertrages geführt haben. Das gesamte Verfahren (ab Ausübung der Erstzugriffsoption bis zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages) sollte einen Zeitraum von regelmäßig zwei Jahren nicht überschreiten. Bei den Fristen handelt es sich nicht um Ausschluss-, sondern um Regelfristen.”
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) hat am 17.9.2015 einstimmig die Option für den Erstzugriff für den gesamten Bereich der Konversionsflächen – ohne die Flächen die der Technischen Universität gehören – gegenüber der BImA erklärt.
Zur Beantwortung der zweiten Frage ist aus unserer Sicht festzuhalten, dass erst ein Jahr nach dem Beschluss der SVV die Bürgermeisterin – ohne vorherige inhaltliche Auseinandersetzung oder Austausch mit den städtischen Gremien und den Bürgern – den Entwurf eines Nachnutzungskonzeptes vorgestellt hat, der von allen Fraktionen als für nicht zustimmungsfähig befunden wurde. Der Entwurf geht in seiner Detailliertheit weit über die Anforderungen eines Nachnutzungskonzeptes hinaus, und läßt darüber hinaus zentrale Fragen zur späteren Bebauung unbeantwortet (soziale Infrastruktur, Umfang und Festlegung von Flächen mit bezahlbarem Wohnraum, Freiflächen, ruhender (PKW)Verkehr, Freiflächen und Aufenthaltsqualität, Nachnutzung der Hangarflächen, …). Damit sind insbesondere Fragen zur Wertermittlung und verbilligten Abgabe von Grundstücken ungeklärt.
Wir setzen darauf, dass wir gemeinsam mit einem Partner in einer Stadtentwicklungsgesellschaft und in einer moderierten Bürgerbeteiligung “auf Augenhöhe mit den Bürgern” die Konversionsflächen als Ganzes zu einem attraktiven und lebendigen Quartier entwickeln, in dem leben, wohnen und arbeiten Raum finden. Dafür haben wir mit den Partnern in der Kooperation bereits in der letzten SVV einen entsprechenden Antrag zum weiteren Vorgehen eingebracht und beschlossen. Die zielgerichtete inhaltliche Arbeit kann damit jetzt endlich beginnen, darauf wollen wir uns jetzt konzentrieren.