Vorsorge für die absehbaren Bedarfe von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Bauhof 5. Dezember 20234. Dezember 2023 Feuerwehrgelände und Angrenzende Grundstücke GRÜNE fordern ein städtisches Vorkaufsrecht für Grundstücke in unmittelbarem Zusammenhang mit dem neuen Feuerwehrstandort. Seit einigen Wochen steht nach jahrelanger Suche der neue Standort für die Griesheimer Feuerwehr fest. Die Stadt erwirbt möglichst noch in diesem Jahr vom Kreis das ehemalige Holz-Müller-Gelände an der Schöneweibergasse. Um für zukünftige Bedarfe von Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und auch für Teile des Bauhofes nach und nach weitere Flächen hinzukaufen zu können, hat die Fraktion von B90/Die GRÜNEN den Antrag gestellt, für unmittelbar an die Fläche für den Neubau der Feuerwehr angrenzende Grundstücke eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für die Stadt nach §25 Baugesetzbuch zu erlassen. Der Antrag wird im zuständigen Stadtplanungs- und Bauausschuss am Mittwoch (18Uhr, Sitzungsaal C) vorberaten. „Das zu erwerbende Grundstück ist aus heutiger Sicht für die aktuellen Anforderungen der Feuerwehr ausreichend, wenn sicher auch nicht üppig bemessen“, erklärt der GRÜNE Fraktionsvorsitzende Martin Tichy. „Die Aufgaben und der Platzbedarf für Feuerwehr und Katastrophenschutz werden in der Zukunft weiter zunehmen. Griesheim ist eine wachsende Stadt und wir erleben schon heute, dass der Klimawandel zu häufigeren und größeren Schadenslagen führt, um nur zwei Gründe zu nennen. Hinzu kommt aus unserer Sicht, dass der nur wenige hundert Meter entfernte Bauhof bereits heute beengt ist, und dessen Erweiterung am jetzigen Standort sehr schwierig bis unmöglich erscheint.“ Soll eine Fläche im Geltungsbereich einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht veräußert werden, so hat die Stadt das Erstzugriffsrecht gegenüber anderen möglichen Interessenten und Erwerbern. Es gibt jedoch keine Pflicht, ein Grundstück zu veräußern. Die Erfahrung zeigt, dass der Erwerb möglicher Flächen sich über Jahre und Jahrzehnte hinzieht und das auch nicht immer alle Grundstücke erworben werden können. Daher ist es sinnvoll, solch eine Satzung möglichst frühzeitig zu erlassen und bei der Auswahl der Grundstücke entsprechenden Spielraum für Entwicklungen zu haben. „Wir haben schmerzhaft erfahren, wie lange die Standortsuche für den neuen Feuerwehrstandort gedauert hat, weil nicht rechtzeitig damit begonnen und entsprechende Grundstücke frühzeitig erworben und bevorratet wurden. Dies hat nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung geführt, sondern verursacht auch zusätzliche Kosten. Zum Einen, weil der Landkreis und jetzt die Stadt jeweils Grunderwerbssteuer bezahlen müssen, zum Anderen weil sich inzwischen Baukosten und Zinsen deutlich erhöht haben. Mit unserem Antrag wollen wir dafür Sorge tragen, dass dies bei den heute schon absehbaren Bedarfen nicht noch einmal eintritt“, so der GRÜNE Fraktionsvorsitzende Tichy abschließend. AG_2023_0116Herunterladen PM-GRUENE-Flaechen-fuer-zukuenftige-Bedarfe-von-Feuerwehr-sichern-041223Herunterladen
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