Antrag: Auf dem Weg zu einem klimaneutralen städtischen Fuhrpark 29. April 20196. Januar 2021 Das neue Dienst-E-Bike. Beschlossen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018 unter TOP 13. Antragstext der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19. September 2018: … die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Ab 1.7.2019 werden für den städtische Fuhrpark unter 2.8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nur noch folgende Fahrzeuge beschafft: • PKW und Kleintransporter mit Elektroantrieb • Transporter (bis 2,8 Tonnen) mit Elektro-, (Natur-) Erdgasantrieb oder Brennstoffzelle. Vorerst ausgenommen bleiben die Fahrzeuge für den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk, der Bus der Jugendförderung und bis zu zwei Fahrzeuge für das Ordnungsamt. Weitere Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung (z. B. geplante Anschaffung von Fahrzeugen, die regelmäßig für den Einsatz auf längeren Strecken vorgesehen sind). Zum 1.7.2019 wird der städtische Fuhrpark um E-Bike und Pedelecs ergänzt. Zum Start werden den städtischen Ämtern mindestens 3 Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Verkehr ist ein Baustein des städtischen Klimaschutzpaketes. Inzwischen existiert ein breites Angebot an Elektrofahrzeugen im Bereich der PKW und Kleintransporter, bei den Transportern (bis 2.8 Tonnen) ist das Angebot noch begrenzt, weshalb hier übergangsweise auf (Natur)Erdgas-Fahrzeuge zurückgegriffen werden soll. Vorerst ausgenommen von der schrittweisen Umstellung bleiben die LKW, für die noch keine entsprechenden Angebote/Lösungen existieren, und Fahrzeuge, die regelmäßig für längere Strecken/Einsätze vorgesehen sind. Auch hierfür kommen mit Erdgas betriebene Fahrzeuge ausnahmsweise in Betracht. Die Umstellung erfolgt schrittweise. Das bedeutet, wenn betroffene Fahrzeuge aus dem Fuhrpark ausscheiden, werden Ersatzfahrzeuge entsprechend obigen Regeln neu beschafft. Auf Grund der schrittweisen Umstellung gehen wir davon aus, dass die jährlichen Zusatzkosten für die Neubeschaffung von PKW und Transportern überschaubar sind; sie dürften im unteren fünfstelligen Bereich liegen. Für die Anschaffung des E-Bike- / Pedelec-Fuhrparks kommen verschiedene Modelle in Betracht. Durch die im Antrag genannte Frist besteht ausreichend Zeit für den Magistrat, eine für Griesheim passende Lösung zu beschließen. Eine Kooperation mit dem örtlichen Fahrradhandel – auch wegen der Pflege und Wartung – wird von uns ausdrücklich unterstützt. Erforderlich sind einmalig zusätzliche Mittel für die erstmalige Herstellung einer entsprechenden Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und E-Bikes (Bauhof, Rathaus, Hegelsberghalle, …). Dabei gehen wir von einem fünfstelligen Betrag aus. Aus unserer Sicht sind die Strecken/Wege innerhalb der Stadt ideal für den Einsatz von E-Mobilität geeignet. Die Stadt kommt mit diesem Beschluss ihren Verpflichtungen für den Klimaschutz und des Klimabündnisses nach. Die Stadt hat darüber hinaus eine Vorbildfunktion.
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