10.05.2016 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU – Grüne – WGG – FDP
Wir beantragen,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
der Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplan 2 „Hinter dem Kirschberg) vom 10.12.2015 (Vorlage 2011/16-307) wird aufgehoben.
Begründung:
Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2015 erlangt die vorige Rechtslage wieder Rechtskraft. Dieses ist B-Plan 2 1. Änderung vom 22.05.2003. Diese ist als Anlage beigefügt, sie legt Gewerbegebiet und eingeschränktes Gewerbegebiet fest, wie von uns seither gefordert.
Die Aufhebung des B-Plan 2 mit Vorlage 2011/16-62 am 15.03.2012 ist nicht rechtskräftig, weil dafür ein einfacher Beschluss nicht ausreicht. Aufhebungen müssen wie Änderungen über Aufstellung, Offenlage, Bürgerbeteiligung und Satzungsbeschluss erfolgen.
Das die B-Pläne „Kirschberg West“ (38) und „Kirschberg Ost“ (68) mit Ihrem Geltungsbereich in den Geltungsbereich des B-Plan 2, 1. Änderungen hineinreichen, ist nach Aussage der Verwaltung unkritisch. Es gilt der jeweils neuere Beschluss für einen Teilbereich. Damit sind faktisch die Teilbereich „links und rechts unten“ aus dem B-Plan 2, 1. Änderung herausgelöst.
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