[20.06.2016] Grundsteuer: Zeitgemäß! Ein bundesweiter Aufruf zur Grundsteuerreform
Link http://www.grundsteuerreform.net/aktuelles/#.V2fF1-1CSkA
Finanzminister fördern die Bodenspekulation und bestrafen Bauwillige – Verstoß gegen Gleichheitssatz wahrscheinlich
Zum Beschluss der Finanzministerkonferenz der Länder vom 3. Juni 2016
“Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben mehrheitlich beschlossen, zeitnah eine Bundesratsinitiative für eine flächendeckende Neubewertung u.a. aller rund 30 Millionen bebauten und bebaubaren Grundstücke zu starten. Die Neubewertungen sollen nach einer mehrjährigen Vorbereitung im Jahr 2023 beginnen und ab dann regelmäßig aktualisiert werden. Ab ca. 2027 sollen sie zur Neufestsetzung der Grundsteuer herangezogen werden. Für die Bewertung der Gebäude sollen die Baupreise, die Gebäudeart und das Baujahr maßgebend sein. …
2. Eigentümer großer oder wertvoller, an sich bebaubarer, aber baulich nicht oder nur teilweise ausgenutzter Grundstücke würden steuerlich weitgehend geschont. Grundstücksspekulation auf Kosten der Gemeinschaft (Städte und Gemeinden, Steuerzahler, Natur und Umwelt), also das Liegenlassen erschlossener, aber unbebauter und teilbebauter Grundstücke oder das Halten von Leerständen, bliebe steuerlich attraktiv. Die Kommunen müssten mehr und größere Neubaugebiete ausweisen als nötig.
3. Die Mieten würden insgesamt steigen, weil Wohnraum in nennenswertem Umfang weiterhin dem Markt vorenthalten würde, …
4. Neubauten würden gegenüber modernisierten Altbauten vergleichbarer Wertigkeit steuerlich deutlich schlechter gestellt, …
… Mit einer Umwandlung der Grundsteuer in eine reine Bodensteuer haben sich die Finanzminister offensichtlich nicht näher befasst. Vielmehr bezeichnen sie ihren Ansatz als alternativlos. …”
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